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Barrierefreiheitserklärung für den Onlineshop Manzke Teichtechnik

Geltungsbereich und Zielsetzung


Die Manzke Beton GmbH gestaltet ihre digitalen Angebote barrierefrei im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen. Maßgeblich sind die funktionalen Anforderungen des BFSG sowie die technischen Spezifikationen der EN 301 549 in der jeweils aktuellen Fassung. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) - Konformitätsstufe AA (derzeit WCAG 2.1; perspektivisch WCAG 2.2).

Der Onlineshop unter manzke-teichtechnik.de vertreibt Teichtechnikprodukte (u. a. Teichroboter und Teichschlammsauger) an Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Angebot umfasst insbesondere Produktsuche, Warenkorb, Bezahloptionen, Kundenkonto, Kontaktmöglichkeiten, Angebotsanfragen und Blogbeiträge.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Konformitätsstatus:

    Diese Website ist derzeit teilweise konform mit den Anforderungen der EN 301 549. Wir arbeiten fortlaufend daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen und eine umfassende Barrierefreiheit zu erreichen.

  • Bewertungsmethode:

    Die aktuelle Bewertung beruht auf einer Selbstprüfung unserer Inhalte und Funktionen sowie auf praxisüblichen Tests mit Screenreadern und Tastaturnavigation. Eine externe Überprüfung wird im Zuge der Shopumstellung geplant.

  • Letzte Prüfung/Stand:


    Stand: 10/2025

Beschreibung der Dienstleistung und barrierefreie Merkmale

1.

Dienstleistung

  • Onlinekauf und Lieferung von Teichtechnikprodukten (insb. Teichroboter/Teichschlammsauger)
  • Funktionen: Produktsuche, Produktdetailseiten, Warenkorb, Checkout mit verschiedenen Bezahloptionen, Registrierung und Verwaltung eines Kundenkontos, Kontaktaufnahme (E‑Mail, Telefon), Angebotsanfragen, Blogartikel.
2.

Bereits umgesetzte barrierefreie Merkmale

  • Gestaltung mit kontrastreichen Farben und gut lesbarer Typografie.

  • Basale Screenreader-Kompatibilität und semantische Strukturierung ausgewählter Inhalte.

  • Barrierefreier Kontaktweg per E‑Mail.
3.

Geplante/fortlaufende Umsetzung (Shopumstellung)

  • Migration von Magento zu Shopware mit Einsatz geeigneter Accessibility-Plugins/Technikbausteine zur Erfüllung der WCAG‑Anforderungen (u. a. hohe Kontraste, Lesbarkeit, Tastaturbedienbarkeit).

  • Systematische Verbesserung der Screenreader-Bedienung, sinnvolle Überschriftenhierarchien und Landmarken, Fokusreihenfolge, sichtbare Fokusindikatoren, Link‑Zwecke.

  • Vollständige Alternativtexte für Bilder/Grafiken; aussagekräftige Labels und Fehlerhinweise bei Formularen.

  • Barrierefreie PDFs (strukturierte Tags, Lese-/Navigationsreihenfolge, Alternativtexte).

  • Barrierefreie Medien: Untertitel für Videos sowie – wo erforderlich – Audiodeskriptionen bzw. Transkripte.

  • Kontinuierliche Tests mit assistiven Technologien und Nutzerfeedback.

Bekannte Barrieren und Abhilfemaßnahmen

  • Alternativtexte:Bei einzelnen Bildern/Grafiken fehlen noch vollständige Alternativtexte.


    Abhilfe: Ergänzung im laufenden Content‑Pflegeprozess.

  • Medien (Video/Audio):Nicht alle Videos verfügen über Untertitel/Audiodeskription/Transkript.



    Abhilfe: Schrittweise Nachrüstung; Veröffentlichung in barrierefreien Formaten

  • PDF-Dokumente:Teilweise fehlen strukturierende Tags und korrekte Lese-/Navigationsreihenfolgen.


    Abhilfe: Umstellung auf barrierefreie PDFs; Ersatz durch HTML‑Inhalte, wo möglich

  • Kontraste und Lesbarkeit:Einzelne Seitenbereiche können kontrastschwach sein.


    Abhilfe: Farbkontraste werden vereinheitlicht und WCAG‑konform angepasst.

  • Tastaturbedienbarkeit/Fokus:Nicht alle Inhalte sind konsistent per Tastatur bedienbar; Fokus ist teilweise nicht ausreichend sichtbar

    Abhilfe: Überarbeitung der Navigationslogik, Fokusindikatoren und Tab-Reihenfolge.

Zeitplan und kontinuierliche Verbesserung

  • Die Umstellung auf Shopware mit geeigneten Accessibility‑Bausteinen wird mit hoher Priorität vorangetrieben und ist - vorbehaltlich technischer Abhängigkeiten - bis Jahresende 2025 angestrebt; verbleibende Maßnahmen werden unmittelbar im Anschluss fortgeführt.

  • Diese Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen aktualisiert; wir verfolgen einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ohne lange Übergangsfristen für Kernkriterien (Alternativtexte, Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Formularzugänglichkeit, Untertitel/Transkripte).

Feedback, Barrieren melden und barrierefreie Alternativen

  • Kontakt für Barrierefreiheitsanliegen:

    E‑Mail: barrierefrei@manzke.com
    Telefon: 04137‑814 336
    Postanschrift: Manzke Beton GmbH, Günter‑Manzke‑Allee 1, 21397 Volkstorf
  • Reaktionszeit:

    Wir prüfen Ihre Hinweise zügig und melden uns in der Regel innerhalb von 10 Werktagen zurück.

  • Barrierefreie Alternativen:

    Benötigen Sie Inhalte oder Dokumente in einem barrierefreien Format (z. B. HTML statt PDF, Transkript/Untertitel für Videos), stellen wir Ihnen auf Anfrage zeitnah eine geeignete Alternative zur Verfügung.

Unverhältnismäßige Belastung (BFSG)

Soweit einzelne Inhalte vorübergehend nicht vollständig barrierefrei bereitgestellt werden können, beruht dies ggf. auf einer dokumentierten Bewertung einer unverhältnismäßigen

Belastung nach BFSG. Wir minimieren solche Fälle, überprüfen sie regelmäßig und stellen auf Anfrage eine zugängliche Alternative bereit.

Beschwerde und Durchsetzung (Marktüberwachung)

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Anforderungen des BFSG nicht erfüllt sind, können Sie sich – neben der Kontaktaufnahme mit uns – an die zuständige Marktüberwachungsbehörde s wenden.

Durchsetzungsstelle der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover

E-Mail: landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0) 511 120 0

Aktualisierung

  • Erstveröffentlichung: 10/2025

  • Nächste planmäßige Überprüfung: quartalsweise bzw. nach wesentlichen Änderungen (z. B. Abschluss der Shopumstellung).

Platzierung und Erreichbarkeit

Diese Informationsseite ist dauerhaft zugänglich und wird barrierefrei über den Footer des Onlineshops verlinkt (z. B. „Barrierefreiheit nach BFSG“).

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